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Die Suche nach einer passenden Wohnung beginnt oft mit viel Recherche und Aufwand, der bereits zu Beginn nervenaufreibend sein kann. Vor allem in Großstädten sind Massenbesichtigungen mittlerweile üblich. Sobald jedoch die perfekte Wohnung gefunden ist - sei es mit oder ohne Makler - geht alles meist recht schnell: Mietvertrag unterschreiben, umziehen, einziehen. Plötzlich befindet man sich mitten in Angelegenheiten des Mietrechts.
Im Jahr 2014 lebten etwa 36 Millionen Menschen in Deutschland in Mietverhältnissen, was fast der Hälfte der Bevölkerung entspricht. Etwa 30 Millionen Menschen lebten in eigenen Häusern und knapp fünf Millionen in Eigentumswohnungen. Es gab auch etwa vier Millionen Wohngemeinschaften. Diese Zahlen stammen von Statista, im Auftrag der Allenbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA).
Mieten betrifft nicht nur Wohnungen, sondern auch Autos oder Ferienhäuser. Das Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das zwar nur wenige Gesetze umfasst und kaum andere Rechtsbereiche berührt, aber dennoch durch eine Vielzahl von Vorschriften alle Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern regelt. Diese sollen im Mittelpunkt dieses Ratgebers stehen.
Das Mietrecht ist ein Teil des Zivilrechts und größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Im Mietrecht bezeichnet "Miete" die zeitlich begrenzte, kostenpflichtige Überlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zur Nutzung. Beispiele für bewegliche Sachen sind Mietwagen wie Autos, während unbewegliche Dinge Häuser, Grundstücke oder Wohnungen sind. Vor der Mietrechtsreform von 2001 wurden Miete auch als Mietpreis oder Mietzins bezeichnet, heute ist jedoch die alleinige Bezeichnung "Miete" üblich.
Früher war das Mietrecht weniger strukturiert und in verschiedenen Nebengesetzen verstreut. Nach der Reform wurden diese Vorschriften durch das Mietrechtsreformgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und entsprechend gegliedert, um den typischen Verlauf eines Mietverhältnisses abzudecken. Zudem wurden offizielle Überschriften eingeführt, um das Lesen für Mieter und Vermieter zu erleichtern.
Ein Mietverhältnis entsteht immer zwischen einem Vermieter und einem Mieter und beinhaltet stets einen Mietvertrag als Kernstück des Mietrechts. In diesem Ratgeber wird dem Mietvertrag ein eigener Abschnitt gewidmet, um alle wichtigen Bestimmungen zu erläutern.
Gemäß dem Mietrecht gilt derjenige als Mieter, der im Mietvertrag genannt ist und das Mietverhältnis mit dem Hauseigentümer eingeht. Dieser ist auch für die Unterzeichnung des Vertrags verantwortlich.
Ehepartner sollten beide im Mietvertrag stehen und diesen auch gemeinsam unterschreiben, um gemeinsam Mieter zu sein. Einige Gerichte haben jedoch entschieden, dass die Unterzeichnung durch nur einen der Ehepartner ausreichen kann.
Im Mietrecht wird der Vermieter als die Person definiert, die im Mietvertrag als solche benannt ist und den Vertrag persönlich unterzeichnet. Oft unterzeichnet jedoch die Hausverwaltung stellvertretend für den Hausbesitzer.
Wenn von Pacht die Rede ist, beinhaltet der Mietpreis zusätzlich die Nutzung von Früchten, beispielsweise wenn jemand Land mietet und darauf etwas anbaut (wie Ackerbau oder Obstplantagen).
Unser Anliegen ist es, Lösungen für Mieter und Vermieter zu finden und zwischen ihnen zu vermitteln.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung im Mietrecht kann viele unnötige Streitigkeiten vermeiden.