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Auch bei der Frage der Erstellung eines Ehevertrags stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne beratend zur Seite. Ein Ehevertrag ist bei vielen Paaren kein beliebtes Thema, da er in gewisser Weise Misstrauen schürt. Allerdings bietet er sowohl für beide Ehepartner Vorteile als auch Sicherheit.
Grundsätzlich können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Dieser kann vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen werden. Falls vertraglich nichts anderes festgelegt wurde, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei werden im Falle einer Scheidung alle Vermögenswerte, wie Aktien, Immobilien oder Anteile an Gesellschaften, in den Zugewinn einbezogen.
Alternativ kann ein Ehevertrag beiden Ehepartnern Rechtssicherheit bieten. Er stellt eine effektive Möglichkeit dar, Vermögens- und Unterhaltsfragen verbindlich für die Zukunft zu regeln. So können vorausschauend Regelungen getroffen werden, die im Streitfall sonst schwierig zu finden wären. Auf diese Weise kann in vielen Fällen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Durch einen Ehevertrag können Sie unter anderem die folgenden schwierigen Fragen klären: